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Liebe Vereinsmitglieder,

die zweite Welle der Covid-19-Pandemie überrollt uns. Verursacht durch ein exponentielles Wachstum der Infektionen wurde die Umsetzung des aktuellen Infektionsschutzgesetzes gestrafft, was in etwa einem, uns aus dem März 2020 bekannt vorkommenden Lockdown entspricht.

Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen für unseren Verein:

Ab dem 02.11.2020 ist jegliches Betreten unseres Vereinsgeländes zur Ausübung von Sport- und Freizeitaktivitäten verboten

Zur Durchsetzung dieser Maßnahme wird das Tor zur Naunhofer Strasse verschlossen. Ebenso wird das Einfahrttor am Gerhard-Langner-Weg geschlossen.

Da unsere Gaststätte „Schnittstelle“ im November lediglich einen „außer-Haus-Verkauf“ anbieten darf, bleibt die kleine Fußgängertür am Eingang Gerhard-Langner-Weg, während der Öffnungszeiten der Gaststätte offen. Die Nutzung dieses Tores ist somit lediglich denjenigen gestattet, die Speisen direkt von der „Schnittstelle“ abholen möchten.
Der Gang über unser Vereinsgelände muss zu diesem Zweck auf dem kürzesten Weg hin und zurück erfolgen. Der genehmigte Betretungsbereich wird gekennzeichnet.

Bereiche außerhalb dieser gekennzeichneten Flächen dürfen somit nicht betreten werden.

Von Seiten des ATV wird die Geschäftsstelle weiterhin besetzt sein und unser Platzpersonal arbeitet vertragsgemäß auf unserem Gelände weiter.

Diese Regelung gilt zunächst bis zum Ende des Monats November 2020. Durch den Gesetzgeber wird der Erfolg dieser Bestimmung periodisch überprüft (zuerst nach 14 Tagen) und wird, je nach den sich einstellenden Ergebnissen, verkürzt, beendet oder verlängert.

Über Veränderungen, insbesondere in für uns positiver Hinsicht, wird das Präsidium jeweils sofort informieren.

Ich wünsche allen Vereinsmitgliedern, Euern Familien und Euerm privaten und beruflichen Umfeld, Gesundheit. Unter Einhaltung der gültigen Hygienebestimmungen sollten wir diese komplizierte Zeit gut überstehen.

 

Für das Präsidium

Kai Müller-Hegemann
Präsident des ATV zu Leipzig von 1845 e.V.