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In der Corona Notfall Verordnung ist für den Vereinssport im Erwachsenenbereich folgendes geregelt:

Sofern die Werte sich unter der Überlastungsstufe bewegen ( 7-Tage-Inzidenz unter 1500 je Landkreis oder Stadt. Bettenbelegung Normalstation unter 1300, Bettenbelegung Intensivstation unter 420) ist der organisierte Vereinssport auch im Erwachsenenbereich wieder möglich. Der Erwachsenenbereich gilt ab dem 18. Lebensjahr. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befinden wir uns laut neuer Corona-Notfall-Verordnung im Bereich Kinder- und Jugendsport.

In Innensportanlagen gilt sodann 2G-Plus, in Außensportanlagen gilt 2G. Hierbei wird nicht zwischen Training und Wettkämpfen entschieden. Auch sind Sportveranstaltungen bei Unterschreitung der Überlastungsstufe wieder zugelassen, jedoch mit Höchstgrenzen:

Zugangsregelung 2G-Plus, Hygienekonzept, Kontakterfassung (§ 21a Abs. 12)

Auslastung maximal 50 von Hundert der jeweiligen Höchstkapazität (Obergrenze 500) oder

Auslastung maximal 25 von Hundert der jeweiligen Höchstkapazität (Obergrenze 1.000)

Übersicht_Corona-Verordnung