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Liebe Vereinsmitglieder,

auf Basis der ab 15.06.2021 geltenden Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) gelten folgende Rahmenbedingungen:

Für unsere Anlage ergibt sich folgende Regelung (Voraussetzung: die Inzidenz ist unter 35)

Grundsätzlich erlaubt sind:

Für den allgemeinen Sportbetrieb wurde die Befreiung von Testpflicht und der Wegfall der personenmäßigen Beschränkung geregelt für:

  • Kontaktfreier Sport und Kontaktsport für Gruppen von Minderjährigen im Außenbereich

Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen mit Kontakterfassung

Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen mit Kontakterfassung

Kontaktsport auf Außensportanlagen mit Kontakterfassung

Kontaktsport auf Innensportanlagen mit Kontakterfassung

Sportveranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern/ Besucherinnen sind mit Hygienekonzept und Kontakterfassung gestattet (§19 Abs. 2, 6 SächsCoronaSchVO). Wird der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten, besteht für Besucher und Besucherinnen die Pflicht für einen tagesaktuellen Test. Die Gestattung von Sportgroßveranstaltungen ( größer 1.000 Besucher/ Besucherinnen) richtet sich nach §7 Abs. 2, 3 SächsCoronaSchVO.

Die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist wieder gestattet.