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Liebe Vereinsmitglieder,

trotz der momentan schwierigen Zeit wird in Bezug auf unsere Vereinsarbeit Kontinuität im Sinne unserer Satzung erwartet und wir sind gewillt, diese auch zu erfüllen. Einer der darin verankerten Punkte ist die Durchführung unserer jährlichen Mitgliederversammlung (MV). Bereits letztes Jahr 2020, musste die MV für das Kalenderjahr 2019 coronabedingt ausfallen.

Auf unserer letzten Präsidiumssitzung hatten wir uns dazu entschlossen, die in den Corona-Regelungen angebotene Möglichkeit wahrzunehmen und eine kombinierte Mitgliederversammlung für die Kalenderjahre 2019/2020 in Form einer Delegiertenkonferenz durchzuführen. Dieses Jahr steht turnusgemäß auch die Neuwahl des Präsidiums an. Wegen der geltenden Kontaktbeschränkungen können wir das aber bekanntlich nicht als Vollversammlung stattfinden lassen. Bislang lässt unsere Satzung allerdings die Durchführung von Mitgliederversammlungen in Form einer Delegiertenkonferenz nicht ausdrücklich zu. (Danke an die Abteilung Frisbee für den rechtzeitigen Hinweis). Um mit Blick auf die anstehende Neuwahl des Präsidiums keine formaljuristische Diskussion zum Pflichteintrag im Vereinsregister mit dem zuständigen Rechtspfleger bzw. der zuständigen Rechtspflegerin führen zu müssen, bedarf es insoweit zunächst einer Änderung oder vielmehr Ergänzung unserer Satzung im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Für diese nutzen wir wiederum, ebenfalls mit Blick auf die bestehenden Kontaktbeschränkungen, die vom Gesetzgeber aktuell eingeräumte Möglichkeit Vereinsversammlungen in digitaler Form durchzuführen.

Daher lädt das Präsidium für Mittwoch, den 28.04.2021 um 18:00 Uhr den Gesamtverein zu einer außerordentlichen Online-Mitgliederversammlung ein, welche lediglich den einen Tagesordnungspunkt zur notwendigen Satzungsänderung, zur Abstimmung bringen wird. 

Tagesordnung außerordentliche Mitgliederversammlung

Die Vorlaufzeit der Ankündigung einer außerordentlichen MV beträgt lt. unserer Satzung, 2 Wochen. Sollte die Satzungsänderung beschlossen werden, wird das Protokoll dieser außerordentlichen MV und die geänderte Satzung notariell beglaubigt und im Vereinsregister hinterlegt werden. Erst wenn dieses erfolgt ist, dürfen wir in diesem Jahr unsere MV für die Kalenderjahre 2019/2020 als Delegiertenkonferenz durchführen.

Die Teilnahme und Abstimmung an der außerordentlichen MV erfolgt über das Portal „Zoom“. Wir möchten Euch daher bitten, dass ihr Euch bis zum 27.04.2021 unter der E-Mailadresse info@atv1845.de anmeldet, dann wird Euch der Zugang zur Online-MV zugesandt. Bei Unklarheiten können Rückfragen dazu an Karin Wienrich in der Geschäftsstelle gerichtet werden.

Für die außerordentliche MV am 28.04.2021 um 18:00 Uhr hoffe ich auf rege Teilnahme am häuslichen Monitor.

 

Kai Müller-Hegemann
Präsident des ATV 1845 Leipzig e.V.