Liebe Vereinsmitglieder,
mit Datum vom 17.03.2020 hatte die Landesregierung Sachsen, mit dem Ziel der Eindämmung der Corona-Pandemie, eine „Corona-Schutz-Verordnung“ erlassen, nach der wir bekanntlich unser Vereinsgelände zu schließen hatten.
Für die in dieser Zeit geleistete Geduld und Disziplin möchte ich mich bei allen herzlich bedanken.
Mit Datum vom 30.04.2020 erging durch die Landesregierung Sachsen eine Novellierung dieser „Corona-Schutz-Verordnung“ mit dem Ziel, ab dem 04.05.2020 auf ausgewählten Gebieten wieder einen Schritt hin zur Normalität zu gehen. Einer der darin aufgeführten Punkte betrifft die Wiedereröffnung von Freiluft-Sportanlagen für den organisierten vereinsinternen Sport.
Leider wurden in den dazu veröffentlichten Allgemeinverfügungen vom 04.05.2020 für die Eröffnung der Freiluft-Sportanlagen Bedingungen erlassen, die es einem Sportverein, wie dem ATV 1845 Leipzig, praktisch unmöglich macht das Vereinsgelände zu eröffnen und wieder mit dem organisierten Vereinssport zu beginnen.
Hierbei ist insbesondere folgender Passus gemeint: „Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten“.
Daher möchte ich an die Vernunft aller appellieren:
Im Sinne der eigenen Gesundheit (Selbstkontrolle) und der Gesundheit der anderen Vereinsmitglieder darf insbesondere in den jetzigen Zeiten der Corona-Pandemie niemand unser Vereinsgelände betreten, der bei sich Symptome beobachtet, welche einer eventuellen COVID-19-Krankheit zugeschrieben werden könnten. Das betrifft Fieber, Husten, ungewöhnlicher Müdigkeit oder Atembeschwerden.
Nur unter diesem Vernunftkriterium kann das Präsidium unsere temporäre Nutzungsordnung weiterhin in Kraft halten, um unseren Vereinssport auch unter den aktuell schwierigen Bedingungen fortzuführen.
Für das Präsidium
Kai Müller-Hegemann
Präsident
Corona_Schutz_VO_12_2020
Corona-AV_Hygienemassnahmen_30_April_2020
Anordnung des Präsidiums